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   VG Chemnitz, 27.06.2014 - A 4 K 40/12   

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VG Chemnitz, 27.06.2014 - A 4 K 40/12 (https://dejure.org/2014,110928)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 27.06.2014 - A 4 K 40/12 (https://dejure.org/2014,110928)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 27. Juni 2014 - A 4 K 40/12 (https://dejure.org/2014,110928)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.06.2014 - 10 B 35.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Chemnitz, 27.06.2014 - A 4 K 40/12
    Dabei stehen einer Überstellung im Rahmen des Dublin-Systems weder (irgend)eine Verletzung von EU- Recht noch vereinzelte Verstöße gegen sonstige Grundrechte oder gar anderweitige Missstände unterhalb der Schwelle "systemischer Mängel" entgegen (vgl. EGMR, Beschluss vom 02.04.2013 - Nr. 27725/10; BVerwG, Beschluss vom 06.06.2014, Az.: 10 B 35/14; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.03.2014, Az.: 1A21/12.A, sowie Beschluss vom 28.04.2014, Az.: I I A 522/14; VG Potsdam, Beschluss vom 19.06.2014, Az.: 6 L 474/14 - jeweils zitiert nach juris).

    unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.v. Art. 4 GR Charta bzw. Art. 3 EMRK in Italien bei einer Rücküberstellung dorthin ausgesetzt wäre, zumal es insbesondere nicht darauf ankommt, "ob ein Antragsteller dem in der Vergangenheit schon einmal ausgesetzt war" (so der Beschluss des 10. Senats des BVerwG vom 06.06.2014, BVerwG 10 B 35.14).

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Chemnitz, 27.06.2014 - A 4 K 40/12
    Dabei stehen einer Überstellung im Rahmen des Dublin-Systems weder (irgend)eine Verletzung von EU- Recht noch vereinzelte Verstöße gegen sonstige Grundrechte oder gar anderweitige Missstände unterhalb der Schwelle "systemischer Mängel" entgegen (vgl. EGMR, Beschluss vom 02.04.2013 - Nr. 27725/10; BVerwG, Beschluss vom 06.06.2014, Az.: 10 B 35/14; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.03.2014, Az.: 1A21/12.A, sowie Beschluss vom 28.04.2014, Az.: I I A 522/14; VG Potsdam, Beschluss vom 19.06.2014, Az.: 6 L 474/14 - jeweils zitiert nach juris).

    Im Hinblick auf die grundlegende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - EGMR - vom 02.04.2013 (Application no. 27725/10), ergeben sich für das erkennende Gericht keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger des vor­ liegenden Verfahrens im Falle einer Rücküberstellung in seiner konkreten Situation systemischen Mängeln des italienischen Asyl- oder Aufnahmeverfahrens im beschrie­ benen Sinne ausgesetzt wäre.

  • VG Potsdam, 19.06.2014 - 6 L 474/14
    Auszug aus VG Chemnitz, 27.06.2014 - A 4 K 40/12
    Eine Überstellung in den zuständigen Mitgliedsstaat - hier Italien - scheidet lediglich dann aus, wenn diese Überstellung den Betreffenden der tatsächlichen Gefahr aussetzen würde, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.v. Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GR Charta) unterworfen zu sein (so bereits EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - Rs. C-411/10 und C-493/10; VG Potsdam, Beschluss vom 19.06.2014, Az.: 6 L 474/14 - jeweils zitiert nach juris).

    Dabei stehen einer Überstellung im Rahmen des Dublin-Systems weder (irgend)eine Verletzung von EU- Recht noch vereinzelte Verstöße gegen sonstige Grundrechte oder gar anderweitige Missstände unterhalb der Schwelle "systemischer Mängel" entgegen (vgl. EGMR, Beschluss vom 02.04.2013 - Nr. 27725/10; BVerwG, Beschluss vom 06.06.2014, Az.: 10 B 35/14; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.03.2014, Az.: 1A21/12.A, sowie Beschluss vom 28.04.2014, Az.: I I A 522/14; VG Potsdam, Beschluss vom 19.06.2014, Az.: 6 L 474/14 - jeweils zitiert nach juris).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Chemnitz, 27.06.2014 - A 4 K 40/12
    Eine Überstellung in den zuständigen Mitgliedsstaat - hier Italien - scheidet lediglich dann aus, wenn diese Überstellung den Betreffenden der tatsächlichen Gefahr aussetzen würde, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.v. Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GR Charta) unterworfen zu sein (so bereits EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - Rs. C-411/10 und C-493/10; VG Potsdam, Beschluss vom 19.06.2014, Az.: 6 L 474/14 - jeweils zitiert nach juris).
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Chemnitz, 27.06.2014 - A 4 K 40/12
    Der Kläger hat nicht dargelegt, dass ihn spezifische regelhafte Verstöße Italiens gegen die einschlägigen asyl- oder aufnahmerechtlichen Verpflichtungen in seiner konkreten Situation in erniedrigender bzw. unmenschlicher Weise betreffen könnten (vgl. zu diesem Maßstab: EuGH, Urteil vom 10.12.2013 - Rs.C-394/12 - zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines

    Auszug aus VG Chemnitz, 27.06.2014 - A 4 K 40/12
    nach alledem nicht erkennbar, so dass die zulässig vom Kläger erhobene Anfechtungsklage (vgl. auch hierzu das bereits zitierte Urteil des OVG Nordrhein- Westfalen vom 07.03.2014, Az.: 1 A 21/12.A) erfolglos bleiben musste und abzuweisen war, wie geschehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2012 - 1 B 234/12

    Ausnahmsweise Unzulässigkeit der Abschiebung in einen sicheren Drittstaat (hier:

    Auszug aus VG Chemnitz, 27.06.2014 - A 4 K 40/12
    Nachdem Anträge des Klägers auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zunächst erfolglos geblieben waren und gab das er­ kennende Gericht schließlich einem Antrag gemäß § 80 Abs. 7 VwGO mit Beschluss vom 06.08.2012 im Hinblick auf einen Beschluss des Oberver­ waltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2012 (Az.: 1 B 234/12.A) statt und ordnete die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ziffer 2 des angefochtenen Bundesamtsbescheides vom 15, 12.2011 an.
  • EGMR, 05.09.2017 - 181/14

    GADD v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Chemnitz, 27.06.2014 - A 4 K 40/12
    Rechtsstreit entscheidende Einzelrichter angehört, entspricht (vgl. etwa die ablehnenden Eilbeschlüsse des erkennenden Gerichts vom 19.03.2014 [ A 4 L 153/14], vom 20.03.2014 [A 4 L 171/14] und vom 03.04.2014 [A 4 L 181/14]).
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